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   BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94   

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https://dejure.org/1996,11419
BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94 (https://dejure.org/1996,11419)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - IX R 37/94 (https://dejure.org/1996,11419)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - IX R 37/94 (https://dejure.org/1996,11419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Behandlug der Einräumung und Ablösung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück - Ermittlung der Grundlage für die Abschreibung für Abnutzung bei Gebäuden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zeitnahe Aufhebung eines eingeräumten Nutzungsrechts

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 4
    Ablösung; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94
    Für die Schätzung der Verkehrswerte, die dem FG im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) obliegt (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215) können die für das Sachwertverfahren geltenden Vorschriften der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung) i. d. F. vom 15. August 1972 (BGBl I 1972, 1416) entsprechend herangezogen werden (Senatsurteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94
    Zwar handelt es sich bei der Einräumung und der Ablösung des Nutzungsrechts an einem Grundstück in der Regel um zwei getrennte, auf selbständigen Willensentscheidungen der Beteiligten beruhende Rechtsgeschäfte, die grundsätzlich auch steuerrechtlich getrennt zu beurteilen sind (vgl. Senatsurteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94
    Zwar handelt es sich bei der Einräumung und der Ablösung des Nutzungsrechts an einem Grundstück in der Regel um zwei getrennte, auf selbständigen Willensentscheidungen der Beteiligten beruhende Rechtsgeschäfte, die grundsätzlich auch steuerrechtlich getrennt zu beurteilen sind (vgl. Senatsurteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486).
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94
    Für die Schätzung der Verkehrswerte, die dem FG im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) obliegt (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215) können die für das Sachwertverfahren geltenden Vorschriften der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung) i. d. F. vom 15. August 1972 (BGBl I 1972, 1416) entsprechend herangezogen werden (Senatsurteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94
    Wie das FG zutreffend angenommen hat, sind zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage die Anschaffungskosten für das Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte im Zeitpunkt der Anschaffung auf den Bodenwert- und den Gebäudewertanteil aufzuteilen (Senatsurteil vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660, m. w. N.).
  • FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 2427/17

    Umsatzsteuer - Setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG

    Ungeachtet dessen, dass der von den Gerichten zu beachtende Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung nur für solche Verwaltungsvorschriften gilt, die die Ermessensausübung regeln, weil die Verwaltung im Bereich der Ermessensentscheidungen einen Entscheidungsfreiraum hat, der gerichtlich nur beschränkt überprüfbar ist (BFH-Urteil vom 30.09.1997 IX R 37/94, HFR 1998, 367), und es sich bei Abschnitt 4.16.1 UStAE nicht um eine die Ermessensausübung regelnde Verwaltungsvorschrift handelt, kann das Beispiel 1 im Zusammenhang mit dem gesamten Abschn. 4.16.1 UStAE, in dem es in Absatz 4 ausdrücklich heißt, dass die Steuerbefreiung sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen erfasst, nur dahingehend verstanden werden, dass mit der Bezeichnung " identische Leistungen " entsprechende Leistungen an hilfsbedürftige Personen gemeint sind.
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